Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und dient der Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden. Inhalt und Berechnungsverfahren werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Die Ausstellung erfolgt entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs der letzten Jahre. Anhand von Kennwerten werden die Gebäude, ähnlich wie bei Elektrogeräten, in Energieeffizienzklassen A+ bis H eingeteilt. Verdeutlicht wird die Einteilung mit Hilfe einer Skala, in der die Energieeffizienz farblich von grün bis rot dargestellt wird.
Soweit möglich und sinnvoll enthält ein Energieausweis individuelle Empfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Diese Empfehlungen sollen dem Eigentümer einen möglichen Handlungsbedarf aufzeigen.
Grundsätzlich gelten Energieausweise zehn Jahre, danach ist eine Erneuerung notwendig. Nach größeren Änderungen der energetischen Eigenschaften muss ggf. schon früher ein neuer Energieausweis erstellt werden.