Wird ein Gebäude neu errichtet, muss der Bauherr im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachweisen, dass die baurechtlichen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz eingehalten werden.
Im Rahmen des Bauantrags muss ein Wärmeschutznachweis erstellt werden. Auf Grundlage der Planung wird berechnet, wieviel Energie benötigt wird, um alle Räume des Gebäudes auf die gewünschte Innentemperatur zu bringen. Es muss nachgewiesen werden, dass die Vorgaben des geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten werden und der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf sowie die Wärmeverluste über die Außenflächen des Gebäudes bestimmte Referenzwerte nicht überschreiten.
Nach Fertigstellung wird ein Energiebedarfsausweis auf Basis der tatsächlichen Ausführung ausgestellt. Damit wird bescheinigt, dass das neue Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die ursprünglichen Berechnungen aus dem Bauantrag werden dafür überprüft und gegebenenfalls an eine veränderte Ausführung angepasst.