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Energiesparrechtlicher Nachweis für Neubauten


Wird ein Gebäude neu errichtet, muss der Bauherr im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachweisen, dass die baurechtlichen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz eingehalten werden.

Nachweis zum Bauantrag

Im Rahmen des Bauantrags muss ein Wärmeschutznachweis erstellt werden. Auf Grundlage der Planung wird berechnet, wieviel Energie benötigt wird, um alle Räume des Gebäudes auf die gewünschte Innentemperatur zu bringen. Es muss nachgewiesen werden, dass die Vorgaben des geltenden Gebäudeenergie­gesetzes (GEG) eingehalten werden und der berechnete Jahres-Primär­energie­bedarf sowie die Wärmeverluste über die Außenflächen des Gebäudes bestimmte Referenz­werte nicht überschreiten.

Bedarfsausweis nach Fertigstellung

Nach Fertigstellung wird ein Energiebedarfsausweis auf Basis der tatsächlichen Ausführung ausgestellt. Damit wird bescheinigt, dass das neue Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die ursprünglichen Berechnungen aus dem Bauantrag werden dafür überprüft und gegebenenfalls an eine veränderte Ausführung angepasst.