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Energetische Sanierung


Anforderungen bei Änderung bestehender Gebäude

Bei Anbau, Umbau oder Sanierung bestehender Gebäude sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einzuhalten. Die Wärmedurchlässigkeit der betroffenen Außenbauteile darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Der Nachweis kann einzeln für die geänderten Außenbauteile oder für das gesamte Gebäude erbracht werden.

Bauteilverfahren

Werden Außenbauteile eines Gebäudes verändert oder ersetzt, so darf dies grundsätzlich nicht zu einer Verschlechterung der energetischen Qualität führen. Das Gebäudeenergiegesetz gibt Höchstwerte für den Wärmedurchgangs­koeffizienten (U-Wert) vor, die nicht überschritten werden dürfen. Der U-Wert wird unter Berücksichtigung der neuen und der alten Bauteilschichten berechnet und beschreibt die Dämmwirkung des gesamten Bauteils.

Energiebilanz-Verfahren

Alternativ kann die ausreichende energetische Qualität des gesamten Gebäudes nachgewiesen werden. Bei Bestands-Wohngebäuden dürfen der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärme­verluste durch die Gebäudehülle die Höchstwerte eines Referenzgebäudes nach GEG um nicht mehr als 40 Prozent überschreiten. Bei diesem Verfahren können einzelne schlechtere Bauteile durch besonders gute ausgeglichen werden.

Erweiterung und Ausbau

Bei Erweiterung und Ausbau eines bestehenden Wohngebäudes um beheizte oder gekühlte Räume muss die energetische Qualität der Außenbauteile nachgewiesen werden und darf ein bestimmtes Niveau nicht unterschreiten. Beträgt die hinzukommende zusammenhängende Fläche mehr als 50 m² sind zusätzlich die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten.