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Energiesparrechtlicher Nachweis für Neubauten


Bei Neubauten muss der Bauherr im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachweisen, dass die baurechtlichen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz eingehalten werden.

Bauantrag

Im Rahmen des Bauantrags muss ein Wärmeschutznachweis erstellt werden. Dafür wird berechnet, wieviel Energie benötigt wird, um alle Räume des Gebäudes auf die gewünschte Innentemperatur zu bringen. Die Berechnungen werden anhand der Planunterlagen durchgeführt. Es muss nachgewiesen werden, dass die Vorgaben des geltenden Gebäudeenergie­gesetzes (GEG) eingehalten werden und der berechnete Jahres-Primär­energie­bedarf sowie die Wärmeverluste über die Außenflächen des Gebäudes bestimmte Referenz­werte nicht überschreiten.

Erfüllungserklärung

Nach Fertigstellung muss durch eine Erfüllungserklärung bescheinigt werden, dass das neue Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die ursprünglichen Berechnungen aus dem Bauantrag werden überprüft und gegebenenfalls an eine veränderte Ausführung angepasst.