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Nachweis bei der Energetischen Sanierung


Bei Anbau, Umbau oder Sanierung bestehender Gebäude müssen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingehalten werden. Der Nachweis kann einzeln für die geänderten Außenbauteile oder für das gesamte Gebäude erbracht werden.

Bauteilnachweis

Werden Außenbauteile eines Gebäudes verändert, so darf dies grundsätzlich nicht zu einer Verschlechterung der energetischen Qualität führen. Das Gebäudeenergiegesetz gibt Höchstwerte für den Wärmedurchgangs­koeffizienten (U-Wert) vor, die nicht überschritten werden dürfen. Der U-Wert wird unter Berücksichtigung der neuen und der vorhandenen Bauteilschichten berechnet und beschreibt die Dämmwirkung des gesamten Bauteils.

Gebäudenachweis

Alternativ kann die ausreichende energetische Qualität des gesamten Gebäudes nachgewiesen werden. Bei Bestands-Wohngebäuden dürfen der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärme­verluste durch die Gebäudehülle die Höchstwerte eines Referenzgebäudes nach GEG um nicht mehr als 40 Prozent überschreiten. Bei diesem Verfahren können einzelne schlechtere Bauteile durch besonders gute ausgeglichen werden.

Erweiterung und Ausbau

Bei Erweiterung und Ausbau eines Wohngebäudes um beheizte Räume muss die energetische Qualität der Außenbauteile nachgewiesen werden und darf ein bestimmtes Niveau nicht unterschreiten. Beträgt die hinzukommende zusammenhängende Fläche mehr als 50 m² sind zusätzlich die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten.